Gesetze
Die Rechte pflege- und hilfebedürftiger Menschen werden vom Staat besonders geschützt. Damit Sie sich im Paragraphendschungel zurechtfinden und Ihre Rechte kennen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Gesetze zusammengestellt und weitere Informationen verlinkt.
Wenn Sie in eine Pflegeeinrichtung ziehen, schließen Sie einen sogenannten Wohn- und Betreuungsvertrag mit dem Pflegeheim ab. Das bundesweit gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) enthält Vorschriften über den Abschluss und die Umsetzung eines solchen Vertrags und dient Ihrem Schutz.
Darüber hinaus hat jedes Bundesland eine eigene Heimgesetzgebung, die ordnungsrechtliche Vorschriften für Heime enthält und die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sichert. In Magdeburg gilt das Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA).
Das SGB V regelt alle Leistungen, die von examinierten Pflegekräften auf Basis einer ärztlichen Anordnung durchgeführt und von der Krankenkasse bezahlt werden. SGB VI betrifft alle Leistungen, die von der Pflegekasse finanziert werden.
Wohn- und Betreuungs-
vertragsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Wohn- und Teilhabe-
gesetz des Landes
Sachsen-Anhalt
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