Mitbestimmung
Die Meinung unserer Bewohner ist uns wichtig! Selbstbestimmung und Teilhabe sind gelebte Grundrechte in unseren Einrichtungen. Das Recht zur Mitwirkung der Bewohner ist zudem gesetzlich geregelt im § 9 des Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA).
Wir haben in allen Einrichtungen engagierte Bewohnerbeiräte, die in Fragen der Ausstattung und ggf. Sanierung des Hauses, der angebotenen Veranstaltungen und Ausflüge aktiv mitbestimmen. Sie bringen Vorschläge ein oder nutzen ihr Veto-Recht, wenn ein Angebot nicht die volle Zustimmung findet. Die gewählten Beiratsmitglieder vertreten dabei auch die Interessen der anderen Senioren.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, in der sogenannten „Küchenkommission“ mitzuwirken. Dort wird nicht nur die Speisefolge der Mittagsgerichte besprochen, sondern auch Wünsche für das Frühstück, die Kaffeemahlzeit oder das Abendessen. Der Bewohnerbeirat wird alle 2 Jahre neu gewählt und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, sich als Kandidat aufstellen zu lassen. An der Wahl nehmen dann ausschließlich die Bewohner des jeweiligen Hauses teil.
Regelmäßig führen wir in den Pflegeeinrichtungen Befragungen unserer Bewohner und deren Angehörigen durch. Der Bewohnerbeirat wertet die Ergebnisse aus und leitet daraus neue Ideen und Vorschläge ab.
Natürlich haben alle Senioren oder ihre Angehörigen das Recht und die Möglichkeit, ihre Meinung jederzeit mündlich – z.B. in ihrem Wohnbereich oder bei der Einrichtungs- und Pflegedienstleitung – zu äußern bzw. ein schriftlich formuliertes Anliegen in den „Meinungskasten“ einzuwerfen. Egal, auf welchem Weg uns die Hinweise erreichen – jede Meinung ist uns wichtig und wird ernst genommen!