Kosten unserer Pflegeangebote
Wenn Ihre Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad 2 oder höher anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen in einer stationären Einrichtung. Diese Pflegekosten werden anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Darin enthalten sind in allen WUP-Einrichtungen auch die Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, die Wäscheversorgung und ein abwechslungsreiches Betreuungsprogramm. Die Möglichkeiten zur Finanzierung eines Heimplatzes bei uns können wir gerne im gemeinsamen Gespräch ausloten. Eine Option ist auch die finanzielle Unterstützung vom Sozialamt.
Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung im Pflegeheim für Heimbewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 ab 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag (monatlicher Anteil Pflegekasse) einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.
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